Der Corona-Wahnsinn und die Kirche - Wigratzbad

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Der Corona-Wahnsinn und die Kirche
 

Seit Monaten sind große Teile unserer verfassungsmäßigen Rechte außer Kraft gesetzt. Es gibt genügend Stellungnahmen von Professoren und Ärzten, die darlegen, dass es nicht so schlimm war, wie zunächst vorhergesagt vor allem, dass die Maßnahmen vollkommen überzogen waren – und noch immer sind.
 
Doch auch die Kirche hat sich in dieser Zeit nicht mit Ruhm bekleckert, sondern eher möchte man sagen, sie hat versagt.
 
Es gab leuchtende und ermutigende Beispiele, mit welcher Aufopferung, teilweise bis zur Hingabe des eigenen Lebens, Priester auf dieses Ereignis reagiert haben. Einfach wunderbar, dieses Zeugnis dieser Männer. Auch bewundere ich die Priester, die nach Lösungen gesucht haben um noch Seelsorge zu betreiben. Zum Beispiel allein mit dem Allerheiligsten durch die Straßen zu gehen und die Menschen zu segnen. Ein schönes Glaubenszeugnis! Auch der Kampf gegen die niederdrückenden Bestimmungen in Bezug auf die Gottesdienste; in Deutschland tat sich vor allem das Institut Philipp Neri hervor, das gegen ein generelles Gottesdienstverbot klagte.
 
Doch die Bischöfe? Die schwiegen. Die stimmten den Maßnahmen zu. Ja nicht nur das, diese wurden mit ihren Erlassen teilweise noch verschärft! Früher war man päpstlicher als der Papst. Heute staatlicher als der Staat. Das habe ich schon im Beitrag Mietlinge dargelegt.
 
Einen interessanten Hinweis erhielt ich dieser Tage aus München. Dort wurde mir von einer Fronleichnamsprozession berichtet, die in veränderter Form stattfinden kann. Ich darf daraus zitieren: „Wir haben vier Stationsaltäre, an diesen werden wir vier Priester zur gleichen Zeit die Hl. Messe lesen und dann das Allerheiligste aussetzen, dann gehen die Gläubigen von ihrem Altar zum nächsten, dort wird dann die nächste Station gefeiert, dann gehen sie wieder zum nächsten. So haben wir alle vier Stationen und viermal den eucharistischen Segen. Dieser Vorschlag wurde angenommen und kann so umgesetzt werden. Bedingungen sind wohl die entsprechenden Abstandregeln und auch Mundschutz.“
 
Was ist dazu zu sagen? Zunächst drei Aspekte. Erstens, es ist schön, dass man versucht (und es auch klappt),  das Fest auch in diesem Jahr – trotz Coronapandemie - mit einer Prozession zu begehen. Glückwunsch, wer hätte dies unter den derzeitigen Auflagen vermutet? Zweitens, dass es noch hilfsbereite Beamte in den Behörden gibt, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen, dass religiöse Veranstaltungen doch noch stattfinden können. Die Gesetze stammen ja nicht von diesen. Auch diese Tatsache ist sehr erfreulich. Doch drittens wird man nach nachdenklich. Was ist der Unterschied zwischen dieser genehmigten Prozession und einer normalen Fronleichnamsprozession? Nur, dass der Priester mit dem Allerheiligsten mitgeht. Also muss doch die Gefahr von diesem Priester oder vom Allerheiligsten ausgehen, weshalb man die normale Prozession verbietet. Wenn ein Priester so mitgeht, dann ist es wohl auch erlaubt. Bleibt nur, der Grund liegt darin, dass man das Allerheigste mitführt! Die Gefahr muss also davon ausgehen. Gefahr für wen, für unsere Gesundheit sicher nicht! Nochmals, die Gesetze kommen von den Regierenden und die Bischöfe haben für die Kirche zugestimmt. Sie sind also auch der Meinung, dass man derartige Prozessionen verhindern muss. Nur eine Prozession ohne Allerheiligstes ist möglich. Welch eine Gefahr geht doch davon für die Regierenden und die Bischöfe aus? Vielleicht hätte man die Prozession als Demonstration anmelden müssen, da sind die Vorschriften nicht so eng. Dann wären die Demonstranten in ihrem Protestzug zu vier Orten gezogen und der „Hauptredner“ hätte dort jeweils eine Rede gehalten… War nur so eine Überlegung.
 
Danken möchte ich hier allen Priestern, die ihre Gläubigen immerhin mit einem Livestream versorgten. Wenn man in keine Kirche mehr konnte, dann war man über das Angebot sehr dankbar. Wie so oft, gibt es hierbei auch Schattenseiten. Einerseits wurde von Priestern gesagt, dass man die Gläubigen nicht zu dem Medium führen möchte, da sie sonst in Zukunft nur noch so ihren Gottesdienst feiern. Doch warum diese Angst? Die Gläubigen sind doch nicht alle auf den Kopf gefallen. Man kann es ihnen erklären und auch für den Letzten ist verständlich, dass ein wirklicher Kommunionempfang am Fernseher oder Notebook nicht möglich ist. Das zweite Argument geht dahin, dass darüber die Gnaden nicht fließen können, da man nicht anwesend ist.
Was ist dazu zu sagen? Eine körperliche Anwesenheit sagt noch lange nichts über eine geistige Anwesenheit aus. Man kann auch während des Gottesdienstes an die Arbeiten des kommenden Tages, an den nächsten Frühschoppen oder daran was man zum Mittagessen macht denken. Wir sind sicher, dass z.B. bei Segen Urbi et Orbi eine körperliche Anwesenheit nicht notwendig ist, sondern dass man die Gnaden auch am Radio, Fernseher oder über das Internet erhält, wenn man live die Handlung mitverfolgt. Man kann sich also nicht per Konserve jeden Tag den päpstlichen Segen geben lassen. Wir haben hier den ersten Fall, bei dem es sicher ist, dass die körperliche Anwesenheit keine Notwendigkeit für die Mitfeier darstellt.  Ein weiter Hinweis entnehme ich bei der hl. Sr. Faustina: “Ich war krank und konnte nicht zur heiligen Messe gehen. Am Morgen, um sieben Uhr, sah ich meinen Beichtvater, der die heilige Messe feierte. Ich sah auch das Jesuskind. Gegen Ende der heiligen Messe verschwand das Gesehene, und ich fand mich wie zuvor in meiner Zelle wieder. Unaussprechliche Freude erfüllte mich, denn obgleich ich der heiligen Messe in unserer Kapelle nicht beiwohnen konnte, wohnte ich ihr in der weit entlegenen Kirche bei. Jesus kann jedem Mangel abhelfen.” (aus dem Tagebuch Nr. 447) Natürlich möchte ich hier nicht ein mystisches Erlebnis mit einer Liveübertragung gleichsetzen. Aber der Aspekt, dass man geistig sich in einer Kapelle aufhalten kann, wenn man das Geschehen dort sieht, ist einfach gegeben. Es ist ja nicht so, dass man glaubt, die Hl. Messe fände nun in meinem Wohnzimmer, Büro, oder wo man sich gerade aufhält statt, sondern man versetzt sich geistig an den Ort, an dem sie stattfindet.
 
Kommen wir zum Traditionsargument. Seit Jahrhunderten ist es üblich, die Gläubigen aufzufordern, sich in die Gottesdienste einzuschließen. Für Alte und Kranke oft die einzige Möglichkeit diese mitzufeiern. Das Mitverfolgen geschah damals mittels der Glocke. Bei machen wurde schon zur Opferung kurz geläutet, aber eigentlich überall zur Wandlung. Man ist bereits seit Jahrhunderten der Meinung, dass man sich also in dies Geschehen einschließen kann und hat es gefördert und gleichzeitig betont, dass es die eigentliche Mitfeier nicht ersetzen kann.
 
Die eigentliche Mitfeier war im Lockdown nicht mehr möglich, für fast alle (Mesner ausgeschlossen), damit blieb nur noch die geistige Teilnahme übrig. Priester, die den Gläubigen auch dies vorenthielten, sind so, als würden sie sagen, ich wurde gezwungen die Kirche abzusperren und jetzt schalte ich auch noch die Glocken ab, damit keiner mitbekommt, dass ich zelebriere.  
 
Abschließend dazu noch Papst Benedikt XVI. in seinem NACHSYNODALEN APOSTOLISCHEN SCHREIBEN SACRAMENTUM CARITATIS:
 
„Teilnahme über die Kommunikationsmittel
 
57. Aufgrund der gewaltigen Entwicklung der Kommunikationsmittel in den letzten Jahrzehnten hat das Wort „Teilnahme“ eine weitere Bedeutung angenommen als in der Vergangenheit. Wir alle anerkennen mit Zufriedenheit, daß diese Instrumente neue Möglichkeiten auch in bezug auf die Eucharistiefeier eröffnen. [176] Das erfordert von den pastoralen Mitarbeitern auf diesem Sektor eine spezifische Vorbereitung und ein waches Verantwortungsbewußtsein. Die im Fernsehen übertragene heilige Messe bekommt nämlich unvermeidlich einen gewissen Charakter der Vorbildlichkeit. Darum muß nicht nur besonders darauf geachtet werden, daß die Feier sich an würdigen und gut vorbereiteten Orten vollzieht, sondern daß sie zudem auch die liturgischen Normen berücksichtigt.
 
Was schließlich den Wert der durch die Kommunikationsmittel ermöglichten Teilnahme an der heiligen Messe betrifft, so muß, wer solchen Übertragungen beiwohnt, wissen, daß er unter normalen Voraussetzungen nicht die Sonntagspflicht erfüllt. Denn das Ausdrucksmittel Bild stellt zwar die Wirklichkeit dar, reproduziert sie aber nicht in sich selbst. [177] Wenn es sehr lobenswert ist, daß alte und kranke Menschen durch die Radio- und Fernsehübertragungen an der Sonntagsmesse teilnehmen, träfe das nicht in gleicher Weise zu für diejenigen, die sich durch solche Übertragungen davon dispensieren wollten, in die Kirche zu gehen, um an der Eucharistiefeier in der Versammlung der lebendigen Kirche teilzunehmen.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 22. Februar, dem Fest der Kathedra Petri, im Jahr 2007“
 
Noch ein weiter Punkt, der mir in diesem Zusammenhang Sorgen bereitet. Im Vater Unser steht eigentlich „panem nostrum supersubstantialem da nobis hodie“. Warum man in den Gottesdiensten das „supersubstantialem“ getilgt hat, ist mir schleierhaft. Jedenfalls war dies mit ein Grund, warum man den Gläubigen so selten die Kommunion gereicht hat. Er bedurfte eines heiligen Papstes, Pius X., der dies endlich änderte. In den letzten Monaten konnten die Gläubigen die Sakramente selten, meistens gar nicht empfangen. Zum großen Teil lag es an den behördlichen Vorschriften aber nicht immer. Nicht jeder Priester hat die Möglichkeiten genutzt, die es gab. Man war staatlicher als der Staat. Ich habe den Eindruck, das Versäumnis, den Gläubigen nicht die Kommunion gespendet zu haben, hat bei manchen zu einer Gewissensunruhe geführt. Jedenfalls kann ich es mir nicht anders erklären, dass plötzlich theologische Argumente gesammelt werden, dass die häufige heilige Kommunion nicht notwendig sei. Man mag zwar mit theologischen Argumenten sein Gewissen etwas beruhigen können, aber die Intentionen des Herrn trifft man damit nicht. Und die sollte doch ausschlaggebend sein.

Klaus Peter Kuhn
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